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Einzug mit Erteilung einer Einzugsermächtigung |


Hiermit ermächtige ich den Wasserverband Bersenbrück sämtliche Wassergeldbeiträge / Abwasserentgelte vom oben genannten Konto einzuziehen bzw. Guthaben aus Abrechnungen auf oben genanntes Konto zu überweisen. Werden durch den Wasserverband Bersenbrück im Auftrag meiner zuständigen Stadt bzw. Samtgemeinde die Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser bzw. Oberflächenwasser berechnet, so gilt die Einzugsermächtigung auch hierfür.
Alle personenbezogenen Daten werden unter Berücksichtigung des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben und verarbeitet.
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