Kanalanschluss in Wohnbaugebieten

Antrag zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz stellen

Für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz lässt der Bauherr die Entwässerungsplanung seines Grundstückes vom Wasserverband prüfen und genehmigen. Der dafür vorgesehene Entwässerungsantrag kann als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden. Bitte denken Sie daran, den Antrag in 2-facher Ausfertigung beizufügen.

Die Genehmigung und eventuelle Änderungen sendet der Wasserverband dem Bauherrn zu. Mögliche Änderungen müssen bei der Bauausführung unbedingt berücksichtigt werden.

Fachgerechter Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist wichtig

Aus Sicherheitsgründen dürfen Grundstücksentwässerungsanlagen nur von Fachfirmen ausgeführt werden. In Wohnbaugebieten werden die Häuser über Stichleitungen an die Hauptleitung angeschlossen. Um die Hausanschlussleitungen überwachen und warten zu können, werden am Ende der Hausanschlüsse für das Schmutzwasser Revisionsschächte gebaut.

Vor Rückstau gesichert

Infolge erhöhter Niederschläge, kann es in der Kanalisation zu einem Rückstau des Abwassers kommen. Rückstau bedeutet, dass der Wasserspiegel im öffentlichen Kanal und im Grundstücksanschlusskanal bis zur Straßenoberkante steigen kann. Waschbecken, Toiletten, Duschen und Waschmaschinen, die tiefer als die Rückstauebene (Straßenoberkante plus 5 cm) liegen, könnten eine Überflutung der tiefer liegenden Räume verursachen. Um sein Wohnhaus grundsätzlich vor einem Rückstau zu sichern, wird empfohlen, eine sogenannte Rückstausicherung einzubauen.

Bitte beachten Sie, dass die Rückstausicherungen regelmäßig gewartet werden müssen, damit sie funktionsfähig bleiben.

Die Kosten

Schließt ein Bauherr seinen Neubau erstmalig an die Kanalisation an, erhält er einen Bescheid über den zu zahlenden Kanalbaubeitrag. 
Diese Einnahmen decken einen Teil der Investitionskosten des Wasserverbandes.

Wir helfen weiter

Wenn Sie Fragen zur Grundstücksentwässerung von Wohnhäusern oder zur Höhe der Kanalbaubeiträge haben, steht Ihnen Herr Thorsten Siemund gerne zur Verfügung. Telefon 05439 / 9406-26