09.01.2018 Geänderte Satzung

Wasserverband Bersenbrück passt Beitragsordnung an

Bersenbrück. Auf der jüngsten Hauptversammlung des Wasserverbandes wurden neben der Vorstellung des Wirtschaftsplans und der Wahl von Vorstand und Verbandsvorsteher auch eine geänderte Satzung und angepasste Beitragsordnung beschlossen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte beanstandet, dass die Beitragsordnung des Verbandes keine Satzung darstelle. Beitragsrelevante Sachverhalte müssten nach Auskunft des Gerichtes in einer Satzung verankert sein, um den Anforderungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzt (NKAG) zu genügen. Nach einer juristischen Klärung wird die Beitragsordnung des Verbandes nun als Anlage in die Verbandssatzung aufgenommen und genügt damit den Anforderungen des NKAG. Die angepasste Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Zusätzlich wurde die Gelegenheit ergriffen, die Satzung des Wasserverbandes in Absprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landkreises Osnabrück in einigen Punkten zu erweitern und zu ergänzen, um mögliche juristische Stolpersteine auszuräumen.  

Die geänderte Satzung mit angefügter Beitragsordnung können auf der Website des Verbandes unter www.wasserverband-bsb.de eingesehen und heruntergeladen werden.