08.01.2021 Bei anhaltendem Frost Wasserzähler schützen

Wasserleitungen und Wasserzählern vor Schäden sichern

Bersenbrück. Damit unnötige Frostschäden an Wasserzählern und Wasserleitungen verhindert werden, bittet der Wasserverband Bersenbrück darum, vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Hausinstallationen zu treffen.  

Frostschäden an Leitungen oder Wasserzählern können verhindert werden, wenn nicht benötigte Wasserleitungen entleert werden. Das gilt besonders für Garten-, Hof- und  Wasserleitungen in Kleingartenanlagen, leer stehenden Gebäuden oder Ferienhäusern. Wichtig ist in diesen Fällen, die Wasserhähne der entleerten Leitungen geöffnet zu lassen, damit die Dichtungen nicht anfrieren. Auch Boiler auf dem Dachboden müssen sorgfältig geschützt werden.

Bei längerer Abwesenheit sollte die Heizung in Betrieb bleiben und eine Raumtemperatur von mindestens acht Grad  gewährleistet werden. Dadurch wird verhindert, dass Leitungen einfrieren.   
Grundsätzlich müssen Wasserleitungen in Kellern und Schächten ausreichend isoliert sein. Schaumstoff oder Hartschaumplatten können als Wärmedämmstoff helfen.

Im Keller sollten Fenster nur zum kurzen Stoßlüften geöffnet werden. Bei Dauerfrost ist es ratsam, diese Fenster grundsätzlich geschlossen zu halten. Bei freiliegenden Wasserleitungen vor Ort gilt: Alles gut isolieren, notfalls auch mit Stroh oder Laub. Wasserzähler müssen ebenfalls vor Frost geschützt werden. Das trifft insbesondere für alle Wasserzähler zu, die in Kellerräumen, Hauseingängen oder an Außenwänden untergebracht sind. Sollte es doch einmal passiert sein und eine Leitung ist eingefroren: Nicht mit offener Flamme auftauen. Vorsicht ist hierbei auch vor elektronischen Auftaugeräten geboten. Besser ist es im Falle eines Falles, sich gleich an eine Fachfirma zu wenden.