Abfuhr des Fäkalschlamms
Der Wasserverband Bersenbrück übernimmt in Eigenregie die Abfuhr von Kleinkläranlagen und Sammelgruben die Abfuhr des Fäkalschlamms. Die Abfuhr wird in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen ausgeführt.

Die Anmeldung zur Leerung der Anlagen und Sammelgruben kann während der Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 7.15 Uhr und 16.00 Uhr und Freitag zwischen 7.15 Uhr und 12.45 Uhr unter der Telefonnummer  05439-94060 mitgeteilt werden.

Abrechnung der Fäkalschlammabfuhr
Die Abrechnung der Fäkalschlammsbfuhr erfolgt für den Eigentümer über die Verwaltung Abwasser des Wasserverbandes Bersenbrück (Tel.:05439-9406-26).

Gebühren für die Fäkalschlammabfuhr 
Für die Kunden richten sich die Gebühren der Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen ab dem 01.01.2023 nach § 13 der Abwasserabgabensatzung des Wasserverbandes Bersenbrück:

1. Fäkalschlamm

  • Für die Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen (Fäkalien) erhebt der Verband eine Gebühr in Höhe von 47,50 € pro Kubikmeter, die sich nach der tatsächlich abgefahrenen Menge des Schlamms pro Jahr bemisst. Es wird nach Kubikmeter abgerechnet, die Menge wird auf 0,5 Kubikmeter gerundet.

2. Abwasser aus Sammelgruben und Abwasserbehältern

  • Für die Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben oder Abwasserbehältern (Fäkalien) erhebt der Verband eine Gebühr in Höhe von 30,00 € pro Kubikmeter, die sich nach der tatsächlich abgefahrerenen Menge des Schmutzwassers pro Jahr bemisst. Es wird nach Kubikmeter abgerechnet, die Menge wird auf 0,5 Kubikmeter gerundet.

Fäkalschlammabfuhr

Fäkalschlammabfuhr
Eigentümer der Anlage

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