Informationen für Bauherren über den Hausanschluss

Wichtige Anschlussleitung:

Mit dem Bau oder Umbau eines Eigenheimes ergeben sich umfangreiche Baumaßnahmen.Immer wieder taucht auch die Frage nach dem Hausanschluss für Trinkwasser auf.

Der Trinkwasserhausanschluss gehört neben Strom und Gas zu den wichtigen Versorgungsanschlüssen im Haus. Er besteht aus der Anschlussleitung mit den zugehörigen Armaturen von der Hauptwasserleitung bis zum Ausgangsventil nach dem Wasserzähler. Die Lage und Größe dieser Leitung wird vom Wasserverband festgelegt.

Die Anschlussleitung gehört zum Versorgungsnetz des Wasserverbandes. Arbeiten am Hausanschluss dürfen daher nur von den Mitarbeitern des Wasserverbandes durchgeführt werden

Frühzeitig Antrag stellen:

Die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderungen am Hausanschluss führt der Wasserverband durch. Der Bauherr oder Grundeigentümer muss beim Wasserverband solche Änderungen rechtzeitig beantragen. Dies soll mindestens zwei Wochen vor Beginn des gewünschten Termins erfolgen.

Ein entsprechender Antrag und ein Merkblatt für den Trinkwasserhausanschluss bis DN 50 sind über den Wasserverband zu erhalten oder können direkt hier aus dem Internet (PDF-Format) heruntergeladen und ausgedruckt werden:

Anschlussbeiträge an die Trinkwasserversorgung

Der Beitrag für die Anschlusskosten an die zentrale Trinkwasserversorgung setzt sich aus dem Baukostenzuschuss und den Hausanschlusskosten zusammen.

Innerhalb der geschlossenen Bebauung:

Baukostenzuschuss        300,00 Euro

Hausanschlusskosten     975,00 Euro

insgesamt                     1.275,00 Euro

 

Außerhalb der geschlossenen Bebauung:

Baukostenzuschuss        400,00 Euro

Hausanschlusskosten     975,00 Euro

insgesamt                     1.375,00 Euro

 

Bitte beachten:  Mehrkosten von jeweils 100 Euro (innerhalb und außerhalb geschlossener Bebauung) fallen an, wenn ein bereits bebautes Grundstück nachträglich, laut Satzung ein Jahr später, an die schon in Betrieb genommene Hauptleitung angeschlossen werden soll.

Maßgebend für die Berechnung der Anschlusskosten ist der Zeitpunkt der Anschlussherstellung und nicht der Zeitpunkt der Antragstellung.

Für die Verlegung einer Hausanschlussleitung von mehr als 25 Metern wird zusätzlich ein Beitrag in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten erhoben.

Formulare und allgemeine Informationen:

Antrag Hausanschluss (Interaktive PDF)
Merkblatt zum Hausanschluss-Antrag (444 KB)

Auszug aus der Wasserbezugsordnung (68 KB)
Richtlinien für Grundstückseigentümer und Installateure (168 KB)
Skizze Hausanschlussleitung

Ratgeber Trinkwasser Bundesumweltamt

Das Flurstück, auf dem der Anschluss hergestellt werden soll, muss im Antrag richtig angegeben werden.
Bei Neubauten ist es unbedingt erforderlich einen Lageplan mit den eingetragenen Gebäuden einzureichen.

Ansprechpartner

Der Wasserverband bestimmt die Lage des Wasserzählers, wenn möglich im Einvernehmen mit dem Antragsteller. Sowohl die Baustoffe und Nennweite als auch die Zahl der Anschlussleitungen, sowie Veränderungen an bestehenden Anschlüssen legt der Wasserverband hierbei fest.

Wenn mehrere Anschlussleitungen vorhanden sind, gibt der Wasserverband vor, an welche Leitung der Abnehmer angeschlossen wird. Begründete Wünsche des Antragstellers und die örtlichen Verhältnisse werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.

Für die Unterbringung des Wasserzählers muss ein jederzeit zugänglicher, frostfreier und ausreichend großer Kellerraum zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist zusätzlich, dass ein Kellerraum bereitgestellt wird, der der Wasserleitung am nächsten liegt und sich an der Gebäudeaußenwand befindet.

Ist kein Kellerraum vorhanden, kann der Wasserzähler in einem anderen geeigneten ebenerdigen Raum untergebracht werden.

Grundsätzlich muss dafür gesorgt werden, dass die verlegten Wasserleitungen auf Grundstücken und in Gebäuden vor äußeren Einwirkungen, mechanischen Beschädigungen und Frost geschützt sind.

Die Verlegung des Trinkwasserhausanschlusses und die Installation des Wasserzählers werden in der Regel von den Monteuren des Wasserverbandes oder von beauftragten Vertragsfirmen ausgeführt.

Die Kostenfrage

Der Anschlussnehmer trägt die Kosten für den Hausanschluss bis zur Wasserzählergarnitur. Der Wasserzähler wird vom Wasserverband gestellt.
Die sonstigen anfallenden Kosten werden nach der aktuellen Beitragsordnung abgerechnet.

Eigenleistungen sind in Privatgrundstücken möglich: Die Erdarbeiten innerhalb des Anschlussgrundstückes (einschließlich der Wiederherstellung der Oberfläche und eventueller Pflasterarbeiten), der eventuelle Bau eines Wasserzählerschachtes und falls notwendig, eine Frostschutzeinrichtung, können vom Antragsteller nach Anweisung des Wasserverbandes selber ausgeführt werden.

Der Wasserverband behält sich jedoch vor, diese Arbeiten gegebenenfalls durch einen Unternehmer ausführen zu lassen.

Die Hausinstallation

Die Installation im Haus beginnt nach dem Absperrventil hinter der Wasseruhr. Aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen dürfen Arbeiten an der Hausinstallation nur durch die vom Verband zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden.

Fehlerhafte Installationen können zu gesundheitsgefährdenden Veränderungen der Wasserqualität führen. Deshalb ist das „Heimwerken“ an der Wasserinstallation nicht zulässig!

Die Liste der vom Verband zugelassenen Installateure kann hier im PDF Format geöffnet und heruntergeladen werden. (27 KB) 

Bei der Auswahl der Werkstoffe für die Hausinstallation kommt es auf die Zusammensetzung
des Trinkwasser an. Das Trinkwasser des Wasserverbandes wird sorgfältig aufbereitet und verträgt sich daher mit allen für diesen Zweck zugelassenen Werkstoffen.

Die Installation im Haus nach dem Absperrventil hinter dem Wasserzähler muss grundsätzlich nach der DIN 1988, den DVGW-Richtlinien und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) erstellt werden.