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Trinkwasserverordnung ergänzt

Die zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist am 24.06.2023 in Kraft getreten. Sie setzt in 72 Paragraphen die europäischen Vorgaben der Trinkwasser-Richtlinie in nationales Recht um. Ihre Änderungen beruhen u. a. auf dem Engagement der Bürgerinitiative „Right2Water“.  

Die aktuelle Trinkwasserverordnung beinhaltet unter anderem strengere Vorgaben für die Überwachung und die langfristige Sicherung der Trinkwasserqualität. Es wurden neue Grenzwerte für verschiedene Stoffe festgelegt, bei denen neue Erkenntnisse zu Risiken für die menschliche Gesundheit erkannt wurden. So werden die Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom, Arsen und Blei schrittweise weiter abgesenkt. Die Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), auch als Ewigkeitschemikalien bekannt, erhalten in der aktualisierten Verordnung einen Grenzwert.

Erhöht werden sollen die Anforderungen durch die verpflichtende Einführung eines risikobasierten Ansatzes für die Trinkwasserversorgung. Hierbei wird der Blick auf die gesamte Prozesskette der Wasserversorgung vom Einzugsgebiet über die Rohwasserressource zur Wassergewinnung, der Aufbereitung, der Speicherung sowie der Verteilung bis hin zur Trinkwasser-Installation beim Verbraucher geschärft. In allen Teilbereichen der Wasserversorgung soll zukünftig eine Risikoabschätzung sowie ein Risikomanagement durchgeführt werden. Durch die Kontrolle der gesamten Prozesskette soll die Gefahr schädlicher Auswirkungen durch Umweltverschmutzung auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Grund-Wasserressourcen weitestmöglich eingedämmt werden.

Die Verordnung umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung der Information und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher (z.B. zu Wasserverlustraten oder zum Wassersparen). Weitere Informationen im Volltext finden Sie unter:  https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/159/VO.html

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