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Grundstücks-Entwässerung

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Entwässerung von Grundstücken in Wohn- und Gewerbegebieten

Grundstückseigentümer müssen Abwässer auf ihren Grundstücken sammeln und an das öffentliche Kanalnetz weiterleiten. Die Anschlüsse an die Kanalisation müssen genehmigt werden. Vor dem Bau eines neuen Hauses muss eine Entwässerungsgenehmigung vom Wasserverband Bersenbrück eingeholt werden.

Neue Satzung seit dem 1. Januar 2023

Mit dem Wechsel des Verbandes zum Abgaberecht wurden neue Satzungen verabschiedet, die die Regeln für die Abwasserentsorgung festlegen. Seit dem 01.01.2023 ist eine Dichtheitsprüfung für neue Anschlüsse erforderlich. Diese Verpflichtung der Grundstückseigentümer ist in der Abwasserbeseitigungssatzung unter Paragraph 12 im Abschnitt 2 hinterlegt.

Techniknorm DIN 1986-30

Überprüfung von privaten Abwasserleitungen

Die Kunden des Wasserverbandes Bersenbrück müssen sich keine Sorgen um die Funktionalität des öffentlichen Kanalnetzes, der Kläranlagen und Pumpstationen machen. Es ist jedoch wichtig, die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Abwasserleitungen und Schächte auf dem eigenen Grundstück zu überprüfen. Laut dem Niedersächsischen Wassergesetz müssen Grundstückseigentümer sicherstellen, dass ihre privaten Abwasseranlagen gemäß den anerkannten Regeln der Abwassertechnik gebaut und gewartet werden.

Die Techniknorm DIN 1986-30 legt Standards fest, die verlangen, dass alle im Erdreich verlegten Schmutzwasserleitungen auf Dichtheit geprüft werden. Leider haben in letzter Zeit viele unseriöse Firmen diese Anforderung ausgenutzt. Der Wasserverband Bersenbrück warnt davor und empfiehlt, die Dichtheitsprüfung nur von qualifizierten Fachbetrieben durchführen zu lassen.

Wurzeleinwuchs und Materialermüdung können zu Rissen in Abwasserleitungen führen, wodurch Abwasser das Grundwasser verunreinigen kann. Fremdwasser, wie bei starkem Regen, belastet das Kanalnetz. Hinweise auf Schäden sind u.a. häufige Abflussstörungen, ein Baujahr vor 1965 und tiefe Baumwurzeln im Leitungsbereich.