Grundstücks-Entwässerung
Grundstücksentwässerung in Wohn- und Gewerbegebieten
Die Sammlung der auf privaten Grundstücken anfallenden Abwässer und die Weiterleitung an das öffentliche Kanalnetz, ist für Grundstückseigentümer eine vom Gesetzgeber festgelegte Pflichtaufgabe. Generell müssen Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation genehmigt werden. Bevor ein Grundstückseigentümer mit dem Bau eines neuen Hauses beginnt, muss er grundsätzlich vom Wasserverband Bersenbrück eine Entwässerungsgenehmigung einholen.
Neue Satzung seit dem 1. Januar 2023
Mit dem Wechsel des Verbandes ins Abgaberecht wurden neue Satzungen beschlossen, die die Vorgaben zur Abwasserbeseitigung beschreiben. Hier gilt seit dem 01.01.2023 eine Dichtigkeitsüberprüfung bei neuen Anschlüssen. Diese Verpflichtung der Grundstückseigentümer ist in der Abwasserbeseitigungssatzung unter Paragraph 12 im Abschnitt 2 hinterlegt.
Techniknorm DIN 1986-30
Überprüfung privater Abwasserleitungen
Um die Funktionstüchtigkeit des öffentlichen Kanalnetzes, der Kläranlagen und der Pumpstationen müssen sich die Kunden des Wasserverbandes Bersenbrück keine Gedanken machen.
Wichtig ist indes, sich über die Dichtigkeit und die damit einhergehende Funktionstüchtigkeit der Abwasserleitungen und Schächte auf dem eigenen Grund und Boden einen Eindruck zu verschaffen.
Grundsätzlich sieht das Niedersächsische Wassergesetz vor, dass Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasseranlagen nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Abwassertechnik herstellen und instand halten.
Die entsprechende Techniknorm DIN 1986-30 legt deshalb einheitliche Standards fest, die vorsehen, dass alle im Erdreich verlegten Leitungen, die Schmutzwasser führen, auf Dichtigkeit zu prüfen sind. Diese Vorgabe hat in der letzten Zeit vermehrt unseriöse Firmen auf den Markt geschwemmt. Der Wasserverband Bersenbrück möchte an dieser Stelle über die Dichtigkeitsprüfung für private Abwasseranlagen informieren und auf die Notwendigkeit, diese Arbeiten nur von geeigneten Fachbetrieben mit dementsprechend ausgebildetem Fachpersonal ausführen zu lassen, hinweisen.
Schadensfälle privater Haushalte zeigen, dass Wurzeleinwuchs und Materialermüdung zu Rissen in den hauseigenen Abwasserleitungen führen. Als Folge kann Abwasser unbemerkt in den Boden sickern und das Grundwasser verunreinigen. Aber auch das Eindringen von Fremdwasser in die defekte Abwasserleitung, beispielsweise nach starken Regenfällen oder durch einen hohen Grundwasserspiegel, belastet Kanalnetz und Kläranlage. Anhaltspunkt für schadhafte Leitungen können zum Beispiel häufige Abflussstörungen sein. Auch das Alter (Baujahr vor 1965) der Leitungen spielt eine Rolle. Tiefwurzelnde Bäume und ein Absenken des Erdreiches im Leitungsbereich geben den Bewohnern ebenfalls Hinweise auf mögliche Schäden.