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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Der Wasserverband Bersenbrück ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), BITV (Bund) und EN 301549 barrierefrei zugänglich zu machen und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Es kann gelegentlich Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV erfüllen.
  • Die Navigation ist geringfügig nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar.
  • Nicht alle verwendeten Bilder verfügen über alt-Texte. Diese werden aber sukzessive ergänzt.
  • Die Seite „Leichte Sprache“ erfüllt noch nicht alle Anforderungen der BITV und wird sukzessive ergänzt.
  • PDF-Dokumente sind größtenteils noch nicht barrierefrei. Sie werden sukzessive durch barrierefreie ersetzt.
  • Videountertitel basieren noch auf der automatischen Untertitelfunktion der Videoplattform.
  • Eine Fassung für Gebärdensprache ist nicht vorhanden.
  • Fehleingaben im Onlineformular werden nur teilweise erkannt und angemahnt.
  • Nur nicht ausgefüllte Pflichtfelder werden im Onlineformular als Fehler markiert. Plausibilitätsfehler (zB. zu wenig Ziffern in der IBAN) werden nicht erkannt. Absenden des Onlineformulars ist ohne Hinweis auf abschließende Prüfung möglich.

 

Diese Erklärung wurde am 22.04.2024 erstellt. Eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite hat in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung mit Unterstützung der die Webseite erstellenden Agentur stattgefunden. Dabei waren von den 98 vorgesehenen Prüfschritten:

  • 53 Prüfschritte anwendbar, davon
  • 42 „erfüllt“
  • 6 „(noch) nicht erfüllt“
  • 3 „eher nicht erfüllt“
  • 1 „eher erfüllt“
  • 1 „(noch) nicht bewertet“

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.04.2024 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Sie haben die Möglichkeit, uns über unsere Kontaktdaten Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.