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Tarife

Frischwasserbeiträge und Abwassergebühren ab dem 01.01.2024

Wasserbeitrag

Gebührenart Beitrag
Verbrauchsbeitrag 1,04 €/m³
Grundgebühr zuzüglich 7% Mehrwertsteuer 0,16 €/Tag (für Wasserzähler bis 5m³ Nenngrößen)

Abwassergebühr/ Schmutzwasser

Gemeinde Gebühr
Samtgemeinde Artland 2,51 €/m³
Samtgemeinde Bersenbrück 2,51 €/m³
Samtgemeinde Neuenkirchen 2,51 €/m³
Samtgemeinde Fürstenau 2,51 €/m³

Abwasserentgelt / Niederschlagswasser

Allen Samtgemeinden liegt ein einheitlicher Maßstab von "pro angefangene 20 m² versiegelter Fläche" zugrunde. Je 20 m² sind für Niederschlagswasser eine Berechnungseinheit und werden jeweils auf volle 20 m² aufgerundet.

Gemeinde Entgelt
Samtgemeinde Artland 4,64 €/ 20 m² versiegelter Fläche
Samtgemeinde Bersenbrück 4,64 €/ 20 m² versiegelter Fläche
Samtgemeinde Neuenkirchen 4,64 €/ 20 m² versiegelter Fläche
Samtgemeinde Fürstenau 4,64 €/ 20 m² versiegelter Fläche

Grundstückskläreinrichtungen, Sammelgruben, Abwasserbehälter

(Preise gelten für die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen)

1. Fäkalschlamm

Entsorgungsgebühr je Anlage: 47,92 €/ m³

2. Abwasser aus Sammelgruben und Abwasserbehältern

Entsorgungsgebühr je Anlage: 33,33 €/ m³

Notentleerung

Die zusätzliche Gebühr für eine Notentleerung beträgt 50,00 Euro.

Abzugszähler

  • Für bezogenes Trinkwasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wird und somit nicht in die öffentliche Kläranlage gelangt, sind auf Antrag und durch Installation eines Abzugszählers keine Schmutzwasserentgelte zu bezahlen. Abzugszähler sind z.B. Gartenwasserzähler, die der Erfassung von Wassermengen dienen.
  • Nach §12 Absatz 3 der Abwasserabgabensatzung des Wasserverbandes Bersenbrück über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattung für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wird dafür im Abrechnungszeitraum pro Zähler eine pauschale Bearbeitungsgebühr berechnet.
  • Dabei können nur Abzugszähler, die geeicht, ordnungsgemäß durch einen Installateur und fest in der Hausinstallation eingebaut sowie rechtzeitig registriert (Absetzungsantrag) wurden, berücksichtigt werden. Das gilt auch für eventuelle Gerätewechsel (bitte die Eichfrist von sechs Jahren beachten). Für Abzugszähler im Außenbereich der Stadt Bramsche wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Bramsche. Für Abzugszähler der Gemeinde Vörden wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden.
  • Alle genauen Ausführungen finden Sie in der Satzung, inklusive geltender Änderungen sowie in der aktuellen Abwasserbeseitigungs-Satzung, der Abwasserabgabe-Satzung und der Verwaltungskosten-Satzung. Bitte informieren Sie sich: www.wasserverband-bsb.de/service/formulare-downloads.

Anschlussbeiträge an die Trinkwasserversorgung

Der Beitrag für die Anschlusskosten an die zentrale Trinkwasserversorgung setzt sich aus dem Baukostenzuschuss und den Hausanschlusskosten zusammen.

Innerhalb der geschlossenen Bebauung:

  • Baukostenzuschuss         300,00 Euro
  • Hausanschlusskosten     975,00 Euro
  • insgesamt                      1.275,00 Euro

 

Außerhalb der geschlossenen Bebauung:

  • Baukostenzuschuss         400,00 Euro
  • Hausanschlusskosten     975,00 Euro
  • insgesamt                      1.375,00 Euro

 

Bitte beachten:  Mehrkosten von jeweils 100 Euro (innerhalb und außerhalb geschlossener Bebauung) fallen an, wenn ein bereits bebautes Grundstück nachträglich, laut Satzung ein Jahr später, an die schon in Betrieb genommene Hauptleitung angeschlossen werden soll.

Maßgebend für die Berechnung der Anschlusskosten ist der Zeitpunkt der Anschlussherstellung und nicht der Zeitpunkt der Antragstellung.

Für die Verlegung einer Hausanschlussleitung von mehr als 25 Metern wird zusätzlich ein Beitrag in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten erhoben.