Tarife
Frischwasserbeiträge und Abwassergebühren ab dem 01.01.2025
Wasserbeitrag
Gebührenart | Beitrag |
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Verbrauchsbeitrag | 1,12 €/m³ plus 7 Prozent Mehrwehrtsteuer |
Grundgebühr zuzüglich 7% Mehrwertsteuer | 0,20 €/Tag (für Wasserzähler bis 4m³ Durchflussmenge) plus 7 Prozent Mehrwehrtsteuer |
Wasserzähler im Überblick:
Ob eigenes Haus mit Garten oder Mietwohnung - je nach Wohnsituation werden unterschiedliche Wasserzähler genutzt. Mit den installierten Hauptwasserzählern wird die bezogene Menge an Wasser gemessen. Die Größe des Wasserzählers richtet sich nach dem Wasserbedarf des Nutzers. Der tägliche Grundbeitrag ist abhängig von der Zählergröße und folgendermaßen gestaffelt:
4 m³ | Dauerdurchfluss Q3=4 | 0,20 €/pro Tag |
10 m³ | Dauerdurchfluss Q3=10 | 0,50 €/pro Tag |
16 m³ | Dauerdurchfluss Q3=16 | 0,80 €/pro Tag |
25 m³ | Dauerdurchfluss Q3=25 | 1,25 €/pro Tag |
DN 50 | Flanschenzähler Q3=25 | 1,25 €/pro Tag |
DN 80 | Flanschenzähler Q3=63 | 3,15 €/pro Tag |
DN 100 | Flanschenzähler Q3=100 | 5,00 €/pro Tag |
DN 150 | Flanschenzähler Q3=250 | 12,50 €/pro Tag |
DN 200 | Flanschenzähler Q3=400 | 20,00 €/pro Tag |
DN 80 | Verbundzähler Q3=63 | 3,15 €/pro Tag |
DN 100 | Verbundzähler Q3=100 | 5,00 €/pro Tag |
DN 150 | Verbundzähler Q3=250 | 12,50 €/pro Tag |
DN 200 | Verbundzähler Q3=400 | 20,00 €/pro Tag |
Abwassergebühr/ Schmutzwasser
Gemeinde | Gebühr |
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Samtgemeinde Artland | 2,85 €/m³ |
Samtgemeinde Bersenbrück | 2,85 €/m³ |
Samtgemeinde Neuenkirchen | 2,85 €/m³ |
Samtgemeinde Fürstenau | 2,85 €/m³ |
Abwasserentgelt / Niederschlagswasser
Allen Samtgemeinden liegt ein einheitlicher Maßstab von "pro angefangene 20 m² versiegelter Fläche" zugrunde. Je 20 m² sind für Niederschlagswasser eine Berechnungseinheit und werden jeweils auf volle 20 m² aufgerundet.
Gemeinde | Entgelt |
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Samtgemeinde Artland | 5,28 €/ 20 m² versiegelter Fläche |
Samtgemeinde Bersenbrück | 5,28 €/ 20 m² versiegelter Fläche |
Samtgemeinde Neuenkirchen | 5,28 €/ 20 m² versiegelter Fläche |
Samtgemeinde Fürstenau | 5,28 €/ 20 m² versiegelter Fläche |
Grundstückskläreinrichtungen, Sammelgruben, Abwasserbehälter
(Preise gelten für die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen)
1. Fäkalschlamm
Entsorgungsgebühr je Anlage: 36,38 €/ m³
2. Abwasser aus Sammelgruben und Abwasserbehältern
Entsorgungsgebühr je Anlage: 26,12 €/ m³
Notentleerung
Die zusätzliche Gebühr für eine Notentleerung beträgt 50,00 Euro.
Abzugszähler
- Für bezogenes Trinkwasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wird und somit nicht in die öffentliche Kläranlage gelangt, sind auf Antrag und durch Installation eines Abzugszählers keine Schmutzwasserentgelte zu bezahlen. Abzugszähler sind z.B. Gartenwasserzähler, die der Erfassung von Wassermengen dienen.
- Nach §12 Absatz 3 der Abwasserabgabensatzung des Wasserverbandes Bersenbrück über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattung für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wird dafür im Abrechnungszeitraum pro Zähler eine pauschale Bearbeitungsgebühr berechnet.
- Dabei können nur Abzugszähler, die geeicht, ordnungsgemäß durch einen Installateur und fest in der Hausinstallation eingebaut sowie rechtzeitig registriert (Absetzungsantrag) wurden, berücksichtigt werden. Das gilt auch für eventuelle Gerätewechsel (bitte die Eichfrist von sechs Jahren beachten). Für Abzugszähler im Außenbereich der Stadt Bramsche wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Bramsche. Für Abzugszähler der Gemeinde Vörden wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden.
- Alle genauen Ausführungen finden Sie in der Satzung, inklusive geltender Änderungen sowie in der aktuellen Abwasserbeseitigungs-Satzung, der Abwasserabgabe-Satzung und der Verwaltungskosten-Satzung. Bitte informieren Sie sich: Formulare und Satzungen: Wasserverband Bersenbrück
Anschlussbeiträge an die Trinkwasserversorgung ab dem 01.01.2025
Hausanschlüsse für Trinkwasser werden ab dem 01. Januar 2025 nach den tatsächlich anfallenden Kosten zur Erstellung eines Hausanschlusses berechnet. Die bislang geltende Pauschalierung der Anschlusskosten und der Baukostenzuschüsse entfällt damit.