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Tarife

Frischwasserbeiträge und Abwassergebühren ab dem 01.01.2026

Wasserbeitrag

GebührenartBeitrag
Verbrauchsbeitrag1,27 €/m³ plus 7 Prozent Mehrwehrtsteuer
Grundgebühr zuzüglich 7% Mehrwertsteuer0,20 €/Tag (für Wasserzähler bis 4m³ Durchflussmenge) plus 7 Prozent Mehrwehrtsteuer

 

Wasserzähler im Überblick:

Ob eigenes Haus mit Garten oder Mietwohnung - je nach Wohnsituation werden unterschiedliche Wasserzähler genutzt. Mit den installierten Hauptwasserzählern wird die bezogene Menge an Wasser gemessen. Die Größe des Wasserzählers richtet sich nach dem Wasserbedarf des Nutzers. Der tägliche Grundbeitrag ist abhängig von der Zählergröße und folgendermaßen gestaffelt:

4 m³Dauerdurchfluss Q3=40,20 €/pro Tag
10 m³Dauerdurchfluss Q3=100,50 €/pro Tag
16 m³Dauerdurchfluss Q3=160,80 €/pro Tag
25 m³Dauerdurchfluss Q3=251,25 €/pro Tag
DN 50Flanschenzähler Q3=251,25 €/pro Tag
DN 80Flanschenzähler Q3=633,15 €/pro Tag
DN 100Flanschenzähler Q3=1005,00 €/pro Tag
DN 150Flanschenzähler Q3=25012,50 €/pro Tag
DN 200Flanschenzähler Q3=40020,00 €/pro Tag
DN 80Verbundzähler Q3=633,15 €/pro Tag
DN 100Verbundzähler Q3=1005,00 €/pro Tag
DN 150Verbundzähler Q3=25012,50 €/pro Tag
DN 200Verbundzähler Q3=40020,00 €/pro Tag

Abwassergebühr/ Schmutzwasser

GemeindeGebühr
Samtgemeinde Artland3,09 €/m³
Samtgemeinde Bersenbrück3,09 €/m³
Samtgemeinde Neuenkirchen3,09 €/m³
Samtgemeinde Fürstenau3,09 €/m³

Abwasserentgelt / Niederschlagswasser

Allen Samtgemeinden liegt ein einheitlicher Maßstab von "pro angefangene 20 m² versiegelter Fläche" zugrunde. Je 20 m² sind für Niederschlagswasser eine Berechnungseinheit und werden jeweils auf volle 20 m² aufgerundet.

GemeindeEntgelt
Samtgemeinde Artland6,28 €/ 20 m² versiegelter Fläche
Samtgemeinde Bersenbrück6,28 €/ 20 m² versiegelter Fläche
Samtgemeinde Neuenkirchen6,28 €/ 20 m² versiegelter Fläche
Samtgemeinde Fürstenau6,28 €/ 20 m² versiegelter Fläche

Grundstückskläreinrichtungen, Sammelgruben, Abwasserbehälter

(Preise gelten für die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen)

1. Fäkalschlamm

Entsorgungsgebühr je Anlage: 52,02 €/ m³

2. Abwasser aus Sammelgruben und Abwasserbehältern

Entsorgungsgebühr je Anlage: 29,56 €/ m³

Notentleerung

Die zusätzliche Gebühr für eine Notentleerung beträgt 50,00 Euro.

Abzugszähler

  • Für bezogenes Trinkwasser, das nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitet wird und somit nicht in die öffentliche Kläranlage gelangt, sind auf Antrag und durch Installation eines Abzugszählers keine Schmutzwasserentgelte zu bezahlen. Abzugszähler sind z.B. Gartenwasserzähler, die der Erfassung von Wassermengen dienen.
  • Nach §12 Absatz 3 der Abwasserabgabensatzung des Wasserverbandes Bersenbrück über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattung für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) wird dafür im Abrechnungszeitraum pro Zähler eine pauschale Bearbeitungsgebühr berechnet.
  • Dabei können nur Abzugszähler, die geeicht, ordnungsgemäß durch einen Installateur und fest in der Hausinstallation eingebaut sowie rechtzeitig registriert (Absetzungsantrag) wurden, berücksichtigt werden. Das gilt auch für eventuelle Gerätewechsel (bitte die Eichfrist von sechs Jahren beachten). Bitte denken Sie an ein Foto des Ausbauzählerstandes. Zählerstand sowie Zählernummer müssen auf dem Foto erkennbar sein. Für Abzugszähler im Außenbereich der Stadt Bramsche wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Bramsche. Für Abzugszähler der Gemeinde Vörden wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden.
  • Alle genauen Ausführungen finden Sie in der Satzung, inklusive geltender Änderungen sowie in der aktuellen Abwasserbeseitigungs-Satzung, der Abwasserabgabe-Satzung und der Verwaltungskosten-Satzung. Bitte informieren Sie sich: Formulare und Satzungen: Wasserverband Bersenbrück 

Anschlussbeiträge an die Trinkwasserversorgung ab dem 01.01.2025

Hausanschlüsse für Trinkwasser werden ab dem 01. Januar 2025 nach den tatsächlich anfallenden Kosten zur Erstellung eines Hausanschlusses berechnet. Die bislang geltende Pauschalierung der Anschlusskosten und der Baukostenzuschüsse entfällt damit.