Navigation überspringen Zur Navigation

Allgemeine Planungs-Grundlage

Anschlussleitungen gut geplant

Optimale Vorbereitung für die eigenen vier Wände

Ein eigenes Heim zu bauen war nie günstiger. Was liegt da näher als in Wohneigentum zu investieren. Sind Planung und Finanzierung erst einmal abgeschlossen, kann der Wunsch nach den eigenen vier Wänden umgesetzt werden. Dabei muss einiges bedacht werden.

Insbesondere die auf den ersten Blick etwas profan anmutenden Normen und Richtlinien für die Haus-Anschlusseinrichtungen der Trinkwasser-, Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorgung stehen oftmals nicht im Fokus. Doch sowohl die bauliche als auch die technisch fachgerechte Ausführung dieser Versorgungseinrichtungen erspart bei späteren Wartungs- oder Reparaturarbeiten unnötigen Ärger.

Bestens geregelt

In der Wasserbezugsordnung des Wasserverbandes Bersenbrück sind die Anlage der Zuleitung, die Lage des Hauptabsperrventils sowie der Wasserzählergarnitur geregelt. Soweit es möglich ist, sollen dabei die örtlichen Verhältnisse des Grundstücks berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass für die Unterbringung der Zählergarnitur ein gut erreichbarer und frostfreier Raum zur Verfügung steht. Wenn ein Keller vorhanden ist, muss die Wasserarmatur hier eingebaut werden. Fehlt ein Keller oder ein anderer geeigneter frostfreier Raum, so werden entweder ein wasserdichter Wasserzählerschacht oder eine geeignete Frostschutzeinrichtung notwendig. Wichtig ist, dass für die Anschluss-Armaturen ein Raum zur Verfügung steht, der mindestens eine Höhe von 0,5 Meter, eine Breite von 0,7 Meter und eine Tiefe von 0,2 Meter hat.


Legionellen-Gefahr ausschließen

Normalerweise tummeln sich in dem Anschlussraum für die Trinkwasserversorgung auch die Leitungen für Strom, Gas oder Fernwärme. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Fernwärme. Das Trinkwasser des Versorgers wird mit einer konstanten Temperatur zwischen 10 und 12 Grad geliefert. Damit eine Erwärmung des Trinkwassers durch die verlegte Fernwärme- und Nahwärmeleitungen ausgeschlossen werden kann, muss ein Abstand von einem Meter zur Trinkwasserleitung eingehalten werden. Wenn dieser Abstand zu Fernwärme- oder Geothermie Leitungen eingehalten wird, können die Häuslebauer davon ausgehen, dass das Trinkwasser nicht gesundheitsschädigend beeinflusst wird. Sollten die Abstände aus irgendeinem Grund geringer sein, muss diesen Verhältnisse im Einzelfall individuell bewertet werden. Dabei kann die Länge der parallel verlaufenden Leitungen, die Temperatur sowie die Boden und Durchflussverhältnisse eine Rolle spielen.


Abwasser im Blick

Wo Trinkwasser genutzt wird fällt auch Abwasser an. Ein weiterer Blick gilt deshalb der Verlegung der Trinkwasserleitung in der Umgebung von Abwasserleitungen. Generell sollen Trinkwasserleitungen oberhalb von Abwasserleitungen verlegt werden. Liegt eine Trinkwasserleitung im Ausnahmefall auf gleicher Höhe oder tiefer als die Abwasserleitung, so muss ein horizontaler Mindestabstand von einem Meter eingehalten oder eine gleichwertige Schutzmaßnahme getroffen werden. Befindet sich eine Trinkwasserleitung im Kreuzungsbereich mit einer höher liegenden Abwasserleitung, muss sie beispielsweise durch ein Mantelrohr geschützt werden. Für Trinkwasserleitungen unproblematisch sind im Normalfall Entwässerungsmulden für Niederschlagswasser.   


Richtig verlegt

Hier noch einmal die wichtigsten Aspekte der Planung von Haus-Anschlussleitungen für Trinkwasser auf einen Blick:

  1. Keine Unterschreitung des horizontalen lichten Abstands der Wasserleitung zu anderen Rohrleitungen, Kabeln, Bauwerken oder Anlagen von 0,40 Meter.
  2. Der vertikale Abstand bei Kreuzungen mit Rohrleitungen oder Kabeln sollte 0,20 Meter nicht unterschreiten.
  3. Bei beengten Verhältnissen oder Mehrspartenverlegung gilt: Horizontal die Hälfte des Außendurchmessers der größten Rohrleitung, mindestens aber 0,2 Meter.
  4. Vertikal ein Viertel des Außendurchmessers der größten Rohrleitung, mindestens aber 0,1 Meter, falls dieser Abstand nicht einzuhalten ist, müssen Schutzmaßnahmen wie Mantelrohre oder Umhüllungen gegen chemische, elektrische, mechanische und thermische Einflüsse vorgesehen werden.
  5. Sicherstellung eines ausreichenden Arbeitsraums für Einbau und Instandhaltung.
  6. Verhinderung unzulässiger chemischer, mechanischer und thermischer Beanspruchungen.
  7. Elektrisch wirksame Trennung von anderen metallenen Leitern.
  8. Verhinderung des Eintrags von Schadstoffen und Keimen (z. B. durch undichte Leitungen und Kanäle).
  9. Standsicherheit anderer Anlagen (z. B. bruchgefährdete Leitungen aus Grauguss, Asbestzement).
  10. Sicherung der Funktion von Widerlagern.

    
Noch zu beachten

Bei Fern- und Zubringerleitungen sollte der Schutzstreifen vollständig frei sein. Bei zwingender Unterschreitung an Engstellen darf der horizontale Abstand 1,0 Meter und der vertikale Abstand 0,5 Meter nicht unterschreiten. Andernfalls sind Schutzmaßnahmen vorzusehen und abzustimmen. Im Hinblick auf die Mindestabstände zwischen Stahlrohrleitungen und Hochspannungs-Freileitungen ist bei Kreuzungen und Parallelverlegungen DVGW GW 22 (A) einzuhalten.

Guter Leitfaden

Ein informativer Leitfaden für alle Haushalte ist die Kurzbroschüre "Trinkwasser" des Bundesumweltamtes. Für alle Interessierten kann sie als PDF heruntergeladen werden.