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Ausschreibungen

Beschränkte Ausschreibungen:

Der Wasserverband Bersenbrück verpflichtet sich, bei nicht öffentlichen Ausschreibungen im Zuge der Ex-post-Transparenz die entsprechenden Firmen sowie die Auftragssummen auf der Internetseite seiner Web-Site zu veröffentlichen.

 

Vergabe der Zusatzberatung:

Der Wasserverband Bersenbrück ist Geschäftsführer der Grundwasserschutz-Kooperation Bersenbrück und hat wegen der anstehenden Vergabe der Zusatzberatung für die Jahre 2020 bis 2022 ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für die Leistung „Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Ahausen-Sitter, Bramsche, Engter-Niewedde, Fürstenau, Ohrte, Plaggenschale und Vörden“ und die hiermit in Zusammenhang stehenden administrativen Tätigkeiten durchgeführt. Der Zeitraum ist auf den Zuwendungsbescheid angepasst. Der Zeitraum kann optional bei entsprechendem Bescheid bis 2024 verlängert werden.

Es ist ein Teilnahmeantrag eingegangen. Beworben um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren hat sich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg.

Der Teilnahmeantrag wurde geprüft und zum Verhandlungsverfahren zugelassen.

Die Landwirtschaftskammer hat ein Angebot abgegeben. Weitere Angebote sind nicht eingegangen. Das Angebot wurde in der Kooperationssitzung am 23. Januar vorgestellt und im Benehmen mit den Landwirten angenommen. Der Wasserverband Bersenbrück hat am 30.01.2020 den Auftrag an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erteilt.

Mit der Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe für die Grundwasserschutzzusatzberatung am 21.02.2020 über die Datenbank der Europäischen Union zur Vergabe öffentlicher Aufträge (TED) ist das Verfahren abgeschlossen. Die Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der Europäischen Union (ABI) lautet: 2020/S 037-088635.

 

 

Veröffentlichung von Ergebnissen (ex-post) gem. § 20 Abs. Abs. 3 VOB/A:

Ergebnisse beschränkter Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) und Ergebnisse freihändiger Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € (ohne Umsatzsteuer).