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  • Geöffneter Hydranten-Deckel im Verbundsteinpflaster mit eingesetztem Standrohr.

Standrohrverleih

Anmietung von Standrohren

Schritt für Schritt zum Standrohr:

  1. Online Formular ausfüllen
  2. E-Mail vom Verband beachten
    (Standrohrnummer wid mitgeteilt)
  3. Nach Erhalt der E-Mail die Kaution von 300 Euro überweisen
  4. Standrohr abholen

Wenn Ver­an­stal­tungen oder Bau­stel­len mit Trink­was­ser ver­sor­gt werden müs­sen und an­der­wei­tig kei­ne Mög­lich­keit zur Trink­was­ser­beschaffung be­steht, kön­nen beim Wasserverband Bersenbrück gemäß der Wasserbezugsordnung (Anlage 1 der Satzung) nach §§ 11 und 12, Absatz 3 und 7, Stan­d­roh­re gemie­tet werden.

Die Aus­ga­be und Rück­ga­be er­folgt im Ver­wal­tungs­ge­bäu­de des Wasserverbandes Bersenbrück während der Geschäftszeiten von:

Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 13.00 Uhr

und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Am Freitag von 7.15 Uhr bis 12.45 Uhr.

Standrohre zur Befüllung von privaten Pools werden nicht vermietet.

Montage

Das Stan­d­rohr wird auf ei­nen Hy­dran­ten mon­tiert und er­mög­licht, Trink­was­ser aus dem Ver­sor­gungs­netz des Wasserverbandes Bersenbrück zu ent­neh­men (Hy­dran­ten sind im Netz fest ein­ge­bau­te Ent­nah­me­stel­len). Beachten Sie bitte auch, die weiteren unten stehenden ausführlichen Hinweise.

Abrechnung

Für die Miete werden 0,50 € pro Tag erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 10 € . Der Verbrauch wird nach §§ 5 und 6 der aktuell geltenden Beitragsordnung (Anlage 2 der Satzung) des Wasserverbandes Bersenbrück (Download PDF) abgerechnet. Die Aus­ga­be des Stan­d­roh­res er­folgt nur nach Überweisung ei­ner Kau­ti­on in Höhe von 300,- EUR. For­de­run­gen aus der Schluss­rech­nung oder ggf. durch Män­gel am Stan­d­rohr wer­den bei der Rück­ga­be mit der Kau­ti­on ver­rech­net. Die zu verrechnende Kaution wird bei der Schlußabrechnung auf das Konto zurücküberwiesen, von dem die Kaution vorab überwiesen wurde.

Hinweis:

Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die ausgehändigten Gegenstände sachgerecht benutzt und nicht beschädigt werden. Er ist verantwortlich dafür, dass Dritte durch die Benutzung des Standrohres und des Schlüssels für den Unterflurhydranten, nicht zu Schaden kommen. Der Vertragspartner muss für alle am Hydrantenstandrohr auftretenden Schäden durch Frost, eine unsachgemäße Bedienung oder durch eine Fremdeinwirkung Dritter aufkommen. Standrohre die gestohlen werden, sind polizeilich anzuzeigen und werden berechnet. Die Vertragspartner sind ne­ben der all­ge­mei­nen Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht auch für die ord­nungs­ge­mä­ße In­stal­la­ti­on des Ver­tei­lungs­net­zes ab dem Stan­d­rohr zu­stän­dig. Es gelten die ge­setz­li­chen Vor­ga­ben wie die Straßenverkehrsordnung (STVO) oder die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Beachten Sie bitte auch, die weiteren unten stehenden Hinweise.

 

 

Formular Standrohrverleih

Anmietung von Standrohren
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Standort der Baustelle
Rechnungsadresse

Informationen zur Verarbeitung der übermittelten Daten aus diesem Formular einschließlich Ihrer Widerspruchsrechte gegen die Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung nach Art. 13/14 DSGVO.

Hinweise zur Trinkwasserversorgung über ein Hydranten-Standrohr

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um die Trinkwasserqualität zu erhalten, kommt der Qualität und Pflege der verwendeten Trinkwasserleitungen und Bauteile, genauso wie bei anderen Lebensmittelverpackungen, eine entscheidende Bedeutung zu.

Die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die Trinkwasserversorgung sind durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) und technische Regelwerke festgelegt.

Der Wasserverband Bersenbrück garantiert eine sehr hohe Qualität des gelieferten Trinkwassers an der Übergabestelle und hält damit die gesetzlichen Vorgaben ein. Von der Übergabestelle (z.B. Hydrant) bis zur Entnahmestelle übernimmt der Vertragspartner die Verantwortung für die Trinkwasserqualität.

Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte um die Trinkwasserqualität nicht negativ zu beeinflussen:

  • Öffnen Sie vor dem Aufsetzen des Standrohres den Hydranten kurz, um alles auszuspülen. So schützen Sie Leitungen und Anschlüsse vor Verschmutzungen.
  • Regeln Sie die Wasserentnahme nur mit dem Ventil des Standrohres. Der Hydrant muss dabei immer bis zum Anschlag offen sein.
  • Sorgen Sie für fachgerechte und sauber verlegte Anschlussleitungen.
  • Verwendung Sie nur geeigneter Werkstoffe, Schmiermittel, Dichtstoffe und Zapfhähne.
  • Verwenden Sie bitte kurze Verbindungen und kleine Querschnitte, um die Verweilzeit des Trinkwassers möglichst kurz zu halten und der Gefahr von stagnierendem Wasser vorzubeugen.
  • Um Temperaturerhöhungen des Trinkwassers zu vermeiden, sollten die Leitungen möglichst so verlegt werden, dass sie vor starker Sonneneinstrahlung geschützt sind. Ein permanenter Durchfluss ist hierbei hilfreich.
  • Werden die Leitungen nicht benutzt, müssen sie vollständig entleert und zusammen mit den anderen Bauteilen sauber und trocken gelagert werden.
  • Auch bei Transport und während des Einsatzes sind verwendete Leitungen und Anschlüsse sauber zu halten. Sie kommen mit dem Lebensmittel Trinkwasser in Berührung.
  • Schützen Sie die Standrohrwasserzähler vor Schlag und Stoß und behandeln Sie sie sachgemäß.
  • Schützen Sie das Standrohr bitte vor Frost.
  • Geben Sie beschädigte Standrohre bitte sofort an den Wasserverband Bersenbrück zurück.
  • Als Vertragspartner tragen Sie entstehende Schäden am Hydranten sowie am Standrohr.
  • Gewährleisten Sie jederzeit die Zugänglichkeit zum Hydranten z. B. für Feuerlöschzwecke.
  • Zur Vermeidung von Diebstählen und Wasserschäden müssen Sie die Standrohre außerhalb der Arbeitszeit abbauen und unter Verschluss halten.
  • Zur jährlichen Kontrolle und zum Ablesen des Zählers schreiben wir Sie an und vereinbaren mit Ihnen einen Termin beim Verband.