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Wasserzähler

Für den Wasserzähler ist der Wasserverband Bersenbrück verantwortlich. Die Zählerart und die Dimensionierung der Zählergröße legt der Verband entsprechend der benötigten Anforderungen fest. 

Wasserzähler müssen laut Mess- und Eichgesetz zugelassen und gültig geeicht sein. Aus diesem Grund wechselt der Verband die Wasserzähler bei seinen Kunden regelmäßig vor Ablauf der Eichgültigkeit aus. Der Tausch der Wasserzähler ist kostenlos.

Ein Team von insgesamt sechs Rohrnetzmonteuren steht hierfür bereit. Im Laufe eines Jahres besuchen die Rohrnetzmonteure des Wasserverbandes die betroffenen Haushalte und nehmen den Zählerwechsel vor. Die Kunden werden vorab vom Verband angeschrieben und über die weiteren Details wie Datum und Uhrzeit informiert. Die Rohrnetzmonteure können sich durch ihren Dienstausweis legitimieren. Sollten Kunden zu den vergebenen Terminen verhindert sein, besteht die Möglichkeit, einen neuen Termin auszumachen. Die Ansprechpartner sowie Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind auf den verschickten Anschreiben benannt.

Bitte halten Sie den Zugang zum Wasserzähler frei, damit die Arbeiten zügig ausgeführt werden können. 

 

Abzugszähler

Mit einem Abzugszähler, beispielsweise ein Gartenwasserzähler, wird die Wassermenge ermittelt, für die keine Abwasserentgelte berechnet werden. Der Einbau/Wechsel eines Gartenwasserzählers ist durch einen Fachbetrieb auf eigene Kosten zu installieren, zu betreiben und zu unterhalten.

Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau eines Gartenwasserzählers:

  • Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch den Wasserverband Bersenbrück. Der Eigentümer ist für die Montage selbstverantwortlich. Der Einbau muss nach Beantragung durch einen vom Wasserverband Bersenbrück zugelassenen Installateur erfolgen. 
  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
  • Der "Gartenwasserzähler" ist nach DIN 1988 oder DIN EN 1717 mit Rückflussverhinderer fest zu installieren. Denken Sie bitte daran, Ihre Bewässerungseinrichtung mit einer Entleerung zu versehen, wenn Einrichtungen oder Leitungsteile nicht frostfrei verlegt sind.
  • Teilen Sie uns bitte mit dem entsprechenden Formular mit, wenn bei Ihnen ein Gartenwasserzähler eingebaut wurde.
  • Weitere Informationen und Ansprechpartner erhalten Sie hier.
  • Aktuelles Installateurverzeichnis
     

Wann rechnet sich ein Gartenwasserzähler?

In der Regel rechnet sich ein Gartenwasserzähler für Privatkunden nur, wenn große Wassermengen außerhalb des Hauses verbraucht werden, beispielsweise für die Bewässerung von großen Beeten, für das Befüllen von Teichen und für die Viehhaltung. 

Die Kosten für den Einbau durch einen Fachbetrieb liegen erfahrungsgemäß zwischen 75 € und 125 €. Der Gartenwasserzähler muss (wie jeder andere Wasserzähler auch) alle 6 Jahre ausgetauscht werden – dabei entstehen für Sie wieder neue Kosten.

Beispielrechnung:

Einbaukosten (durchschnittlich):                                       100,00 €

jährliche Verwaltungskosten:                  pro Jahr 6 €,      36,00 € nach 6 Jahren

Abwassergebühr des Wasserverband Bersenbrück:          2,43 €/m³

_____136,00 €_____  = 9,32 m³/Jahr
(6 Jahre x 2,43€/m³)


Fazit:

Es lohnt sich für Sie nur dann, einen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen, wenn Sie 9300 Liter (9,32 m³) im Jahr für Ihre Gartenbewässerung benötigen.