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05.10.2020 Verdopplung der Wasserentnahmegebühr wirkt sich auf den Trinkwasserpreis aus

Wasserverband Bersenbrück sieht private Trinkwassernutzer einseitig belastet

Bersenbrück. Der Wasserverband Bersenbrück, der Wasserverbandstag e.V. Bremen|Niedersachsen|Sachsen-Anhalt sowie der Verein der kommunalen Unternehmen, kurz VKU, warnen deutlich vor einer Verdopplung der Wasserentnahmegebühr zu Lasten der Trinkwasserkunden. Bereits seit 1992 wird in Niedersachsen eine Wasserentnahmegebühr für die Wassernutzung erhoben. Der Zweck ist und war bislang die Förderung der schonenden Bewirtschaftung des Grundwassers sowie der oberirdischen Gewässer. Aktuell plant das Land nun die Verdoppelung der Wasserentnahmegebühr. Die Erhöhung dieser Gebühr soll dann zukünftig dem Ausgleich der neuen Natur- und Gewässerschutzauflagen für die Landwirtschaft dienen.  Grundsätzlich ist die Förderung von Natur- und Artenschutz im Sinne der Wasserversorger. Allerdings werden für die Umsetzung  der neuen Grundsatzeinigung von Umweltverbänden, Landwirtschaft und Landesregierung finanzielle Mittel benötigt. Hierfür möchte das Land nun die Trinkwasserkunden heranziehen. „Die Finanzierung der Ausgleichsleistungen darf nicht ausgerechnet dem Trinkwasserkunden aufgebürdet werden. Der Ausgleich für den Artenschutz müsste dem Verursacherprinzip folgen. Alle durch die Trinkwasserförderung entstehenden Beeinträchtigungen für Landwirtschaft und Natur werden durch die jeweiligen Wasserversorger sowieso schon aufwendig ausgeglichen. Die Verdopplung der Wasserentnahmegebühr stellt eine zusätzliche Belastung für die Trinkwasserkunden dar. Letztendlich handelt es hier um eine versteckte Steuererhöhung, “ so Ralph-Erik Schaffert, Geschäftsführer des Wasserverbandes Bersenbrück. Seiner Meinung nach werden bei diesem neuen „Niedersächsischen Weg“ die Lasten der Finanzierung einseitig an die  Trinkwasserkunden weitergegeben.

 „Die Wasserversorger in Niedersachsen tragen mit vielen Maßnahmen zum Trinkwasserschutz bereits heute ihren Anteil am Gewässer- und Naturschutz. Hierfür war die Wasserentnahmegebühr ursprünglich gedacht und im Sinne der Trinkwasserkunden eingesetzt“, so Schaffert.   

Schon jetzt zahlt die höchste Wasserentnahmegebühr mit 7,5 Cent/m³ der Trinkwasserkunde, künftig sollen es nach aktuellen Planungen 15 Cent/m³ sein. Über die Wasserversorgungsunternehmen werden so jedes Jahr 42 Mio. Euro an das Land Niedersachsen abgeführt. Diese Summe soll sich nun verdoppeln. Zum Vergleich: Die Industrie zahlt derzeit 3,7 Cent/m³, die landwirtschaftliche Beregnung 0,7 Cent/m³. Zusammen führen diese beiden Nutzergruppen rund 8,5 Mio. Euro an das Land ab. So tragen bereits jetzt die Trinkwasserkunden einen vielfach höheren Anteil am Grundwasserschutz, als es von anderen Grundwassernutzern eingefordert wird. „ Es wird Zeit, auch die übrigen Nutzer stärker in die Finanzierung des Gewässerschutzes  einzubeziehen, anstatt fast ausschließlich die Trinkwasserkunden zu belasten. Das Vorhaben „Der niedersächsische Weg“ ist zwar grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Verdopplung der Wasserentnahmegebühr stellt allerdings eine unsoziale Maßnahme dar, die insbesondere einkommensschwächere Familien übermäßig belastet und die eigentlichen Verursacher der Probleme auf deren Kosten verschont“, verdeutlicht der Geschäftsführer des Wasserverbandes.