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Tarife

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Die Kosten für frisches Wasser und Abwasser ändern sich ab dem 01.01.2024.

Kosten für Wasser

Gebührenart Beitrag
Verbrauchsbeitrag 1,04 €/m³
Grundgebühr zuzüglich 7% Mehrwertsteuer 0,16 €/Tag (für Wasserzähler bis 5m³ Nenngrößen)

Kosten für Abwasser/gebrauchtes Wasser

Gemeinde Gebühr
Samtgemeinde Artland 2,51 €/m³
Samtgemeinde Bersenbrück 2,51 €/m³
Samtgemeinde Neuenkirchen 2,51 €/m³
Samtgemeinde Fürstenau 2,51 €/m³

Kosten für Abwasser und Regenwasser

Für alle Gemeinden gilt die gleiche Regel: Die Gebühr basiert auf jeweils angefangenen 20 Quadratmetern versiegelter Fläche. Jede Fläche von mindestens 20 Quadratmetern wird als Berechnungseinheit für Regenwasser betrachtet und auf volle 20 Quadratmeter aufgerundet.

Gemeinde Entgelt
Samtgemeinde Artland 4,64 €/ 20 m² versiegelter Fläche
Samtgemeinde Bersenbrück 4,64 €/ 20 m² versiegelter Fläche
Samtgemeinde Neuenkirchen 4,64 €/ 20 m² versiegelter Fläche
Samtgemeinde Fürstenau 4,64 €/ 20 m² versiegelter Fläche

Grundstückskläreinrichtungen, Sammelgruben, Abwasserbehälter

(Preise gelten für die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen)

1. Fäkalschlamm

Entsorgungsgebühr je Anlage: 47,92 €/ m³

2. Abwasser aus Sammelgruben und Abwasserbehältern

Entsorgungsgebühr je Anlage: 33,33 €/ m³

Notentleerung

Die zusätzliche Gebühr für eine Notentleerung beträgt 50,00 Euro.

Abzugszähler

  • Wenn Sie Trinkwasser beziehen, das Sie nicht in die Kanalisation ableiten und somit nicht in die öffentliche Kläranlage gelangt, können Sie auf Antrag und durch die Installation eines Abzugszählers keine Gebühren für Schmutzwasser zahlen. Abzugszähler wie Gartenwasserzähler erfassen die Wassermengen, die Sie verwenden.
  • In der Abrechnungszeit müssen Sie pro Zähler eine bestimmte Gebühr bezahlen. Das steht in den Regeln für das Bezahlen der Abwasserreinigung beim Wasserverband Bersenbrück. Diese Regelung ist im Paragraph 12 Absatz 3 festgelegt.
  • Nur Zähler, die geeicht sind, korrekt von einem Installateur installiert und fest in der Hausinstallation eingebaut wurden, sowie rechtzeitig registriert wurden (durch einen Absetzungsantrag), werden berücksichtigt. Das gilt auch für mögliche Gerätewechsel (bitte die sechsjährige Eichfrist beachten). Wenn du einen Zähler im Außenbereich der Stadt Bramsche hast, wende dich bitte an die Stadtwerke Bramsche. Für Zähler in der Gemeinde Vörden kontaktiere bitte die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden.
  • Alle genauen Informationen sind in der Satzung zu finden, einschließlich der aktuellen Änderungen. Schauen Sie bitte in die Abwasserbeseitigungs-Satzung, die Abwasserabgabe-Satzung und die Verwaltungskosten-Satzung. Bitte informieren Sie sich dort.: www.wasserverband-bsb.de/service/formulare-downloads.

Beiträge für den Anschluss an die Trinkwasserversorgung

Der Beitrag für den Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung setzt sich aus Baukostenzuschuss und Hausanschlusskosten zusammen.

Innerhalb der geschlossenen Bebauung:

  • Baukostenzuschuss         300,00 Euro
  • Hausanschlusskosten     975,00 Euro
  • insgesamt                      1.275,00 Euro

 

Außerhalb der geschlossenen Bebauung:

  • Baukostenzuschuss         400,00 Euro
  • Hausanschlusskosten     975,00 Euro
  • insgesamt                      1.375,00 Euro

 

Bitte beachten:  Wenn ein bereits bebautes Grundstück ein Jahr später an die bereits in Betrieb genommene Hauptleitung angeschlossen werden soll, fallen Mehrkosten von jeweils 100 Euro an, egal ob das Grundstück innerhalb oder außerhalb geschlossener Bebauung liegt.

Für die Berechnung der Anschlusskosten ist der Zeitpunkt der Anschlussherstellung entscheidend und nicht der Zeitpunkt der Antragstellung.

Wenn die Hausanschlussleitung mehr als 25 Meter verlegt werden muss, wird zusätzlich ein Beitrag in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten erhoben.